Braun: Freiheitsrechte dürfen uns nicht dauerhaft mit Hinweis auf Corona genommen werden
Zur bisher unbegrenzten Aussetzung zahlreicher Menschen- und Bürgerrechte durch Maßnahmen der Bundesregierung im Zusammenhang mit der „Coronakrise“ erklärt der menschenrechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Jürgen Braun:
„Es ist nicht länger hinnehmbar, dass Menschen- und Bürgerrechte mit unglaublicher Dreistigkeit außer Kraft gesetzt werden. Die Bundesregierung muss dringend auf ihrem gefährlichen Weg gestoppt werden, nahezu vollständig die selbstverständlichen Freiheitsrechte der Deutschen zu ignorieren. Wie noch nie in der Bundesrepublik seit 1949 werden zahlreiche Bürgerrechte verletzt, von der Berufsfreiheit bis zur Religionsausübung, von der Bewegungsfreiheit bis zur Versammlungsfreiheit. Die von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Regelungen bieten keine verfassungsgemäß ausreichende Grundlage für diese Grundrechtsverletzungen. Die Bundesregierung handelt also verfassungswidrig.
Die Bekämpfung der Corona-Pandemie muss spätestens nach Ostern mit einer klaren Strategie erfolgen, die in die Freiheitsrechte aller deutschen Bürger nicht derart unverhältnismäßig eingreift wie derzeit. Der Schutz von Risikogruppen sollte Vorrang haben vor dem vollständigen Entzug der Freiheitsrechte aller Bürger.“
Braun, der auch stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte im Bundestag ist, ergänzt: „Erstmals seit vielen hundert Jahren finden keine Ostergottesdienste in Deutschland statt. Das ist ein historischer Einschnitt in das christliche Leben unseres Landes. Ich bin entsetzt, dass beide große Kirchen zu diesem Schlag gegen das Christentum schweigen. Es wäre sehr wohl möglich gewesen, in vielen großen Kirchen Gottesdienste mit einer deutlich verringerten Besucherzahl durchzuführen. An notwendige Abstandsregeln hätten sich die Gläubigen vermutlich freiwillig und diszipliniert gehalten.“