Berlin, 5. August 2020. Heute vor 30 Jahren, am 5. August 1990, wurde die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte“ von den damals 45 Außenministern islamischer Staaten unterzeichnet.
Dazu stellt der menschenrechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Jürgen Braun, klar:
„Diese Erklärung stellt alle Menschenrechte unter den Vorbehalt der Scharia, also der radikal-religiösen Gerichtsbarkeit im Islam. Sie dokumentiert damit die klare Ablehnung der Menschenrechte durch die islamischen Staaten. Die ‚Kairoer Erklärung der Menschenrechte‘ ersetzt die Menschenrechte durch die Scharia.
Insbesondere Frauen und sogenannte Nichtgläubige leiden seit 30 Jahren unter dieser Kairoer Erklärung. Wer sich nicht zum Islam bekennt, wird unter der Scharia und der Kairoer Erklärung zum Menschen zweiter Klasse abgestempelt. Die Amputation der Hand im Fall des Diebstahls unter Verweis auf Sure 5, Vers 38 oder die Steinigung in bestimmten Fällen des Ehebruchs stellen nach der Kairoer Erklärung keinen unrechtmäßigen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit dar. Sogar die Grundlage für die islamischen Völkermorde heutiger Tage sind dort zu finden: In der Kairoer Erklärung werden alle Morde gerechtfertigt, die Moslems an andersgläubigen Menschen unter Berufung auf die Scharia verüben.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 und die Kairoer Erklärung von 1990 widersprechen sich. Für die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag bleibt es dabei, dass die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet.“